FAQ's

Was ist geistiges Eigentum?

Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ – international als „intellectual property (IP)“ bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software). Der Begriff „gewerbliche Schutzrechte“ bezeichnet die Gesamtheit der Rechte, die diese individuellen geistigen Leistungen schützen, wie das Patent- und Gebrauchsmusterrecht in Bezug auf Erfindungen oder das Urheberrecht in Bezug auf Werke der Wissenschaft, Literatur und Kunst (einschließlich Software).

Es gibt u.a. folgende Möglichkeiten, geistiges Eigentum zu schützen:

  • gewerbliche Schutzrechte
  • Patente und Gebrauchsmuster
  • Marken
  • Designs
  • Geschäftsgeheimnisse
  • das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

https://www.dpma.de/service/kmu/geistiges_eigentum/index.html

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Was ist ein Patent?

 Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu benutzen, zu verkaufen oder herzustellen. Ein Patent ist ein Begriff, der seit vielen Jahrhunderten verwendet wird und sowohl für physische Erfindungen als auch für geistiges Eigentum gilt.

Ein Patent gibt nicht das Recht, ein Produkt zu produzieren und zu verkaufen; vielmehr gibt es das Recht, anderen zu verbieten, einen Gegenstand oder ein Stück eigenes geistiges Eigentum für ihren eigenen Geldgewinn zu produzieren. Die Zeitspanne für ein Patent variiert, ist aber in der Regel zwanzig Jahre von der Zeit der Erfindung des Objekts oder der Eigenschaft.

Patente werden von Regierungen an Erfinder vergeben, um andere davon abzuhalten, die Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen, herzustellen oder zu verkaufen. Es ist ein Weg, die geistigen Rechte und Eigenschaften von Erfindern zu schützen und sicherzustellen, dass andere für ihre Arbeit und Bemühungen nicht entschädigt werden.

Sobald ein Patent für eine Erfindung erteilt wird, macht es diese Erfindung zum alleinigen Eigentum des Erfinders und kann wie jede andere Form von Eigentum geleast, vermietet und sogar direkt verkauft werden. Patente sind territorialer Natur, so dass britische Patente den Inhabern nur im Vereinigten Königreich Rechte gewähren, während US-Patente den Inhabern Rechte im US-Patentgesetz geben, die von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein können. Die folgenden Informationen über Patente gelten für das britische Recht:

Um ein Patent zu sichern, muss Ihre Erfindung:

  • Sei etwas völlig Neues, das vor dem Patentanmeldedatum nirgendwo auf der Welt öffentlich zugänglich gemacht wurde.
  • Fügen Sie etwas Romanisches und Einzigartiges hinzu, das für jemanden, der sich mit dem Gebiet, in dem die Erfindung geschaffen wird, auf dem Gebiet der Technik auskennt, nicht offensichtlich wäre.
  • Haben Sie einen Antrag für die Industrie. Es muss in irgendeiner Form in einer Industrie verwendet werden können, sei es ein komplettes Gerät, ein neues Material oder ein Verfahren, das einige industrielle Betriebsverfahren verbessert.

Eine Erfindung kann kein Patent erhalten, wenn sie:

  • Eine wissenschaftliche Theorie oder mathematische Methode;
  • Computerprogramm oder -methode zur Präsentation von Informationen;
  • Eine künstlerische Kreation wie eine literarische Arbeit, ein Drama oder eine visuelle Kunst;
  • Eine Entdeckung einiger natürlicher Phänomene;
  • Ein Plan, um Geschäfte zu machen, ein Spiel zu spielen oder eine andere mentale Handlung durchzuführen.

Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren ist es auch nicht möglich, ein Patent für ein neues medizinisches Verfahren, Therapie- oder Diagnoseverfahren zu erhalten, noch ist es möglich, einen neuen Anlagentyp zu patentieren.

https://www.dpma.de/patente/faq/index.html

http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_patg/englisch_patg.html#p0013

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Gebrauchsmuster

Flaschenabfüllanlage

Das Gebrauchsmuster ist „das schnelle Schutzrecht“. Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes entsprechen und die Anmeldegebühr fristgemäß eingegangen ist.

Mit der Eintragung in das Register tritt das Schutzrecht für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: Nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können Sie dies verbieten.

https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/faq/index.html

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Marken

Marken kennzeichnen grundsätzlich Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens und zählen wie auch Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar. Es lassen sich vor allem Zeichen schützen, die geeignet sind, die Waren und/oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Wenn Sie ein Geschäft betreiben, haben Sie eine Marke. Sie dient als Erkennungsmerkmal für Ihre Kunden. Ihre Marke unterscheidet Ihre Erzeugnisse von denen anderer Hersteller und verkörpert Ihre Werte. Sie ist möglicherweise Ihr kostbarster Vermögenswert.

Ihre Marke ist Teil Ihres geistigen Eigentums und hat maßgeblichen Anteil an Ihrem Geschäftserfolg.

Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden, um Produkte zu kennzeichnen.

Ihre Kunden erkennen Sie an Ihrer Marke und entscheiden sich aufgrund der Marke für Sie. So heben Sie sich von anderen Wettbewerbern ab. Sie können Ihre Marke schützen und darauf aufbauen, wenn Sie sie eintragen lassen.

In einigen Ländern erhalten Sie sogar Schutz, wenn Ihre Marke nicht eingetragen ist, solange sie benutzt wird. Sie sind jedoch gut beraten, Ihre Marke eintragen zu lassen, denn nur so erreichen Sie den bestmöglichen Schutz.

Die einzige Voraussetzung für die Eintragung einer Marke besteht darin, dass sie klar definiert sein muss, andernfalls können weder Sie noch Ihre Mitwettbewerber sicher sein, was genau Ihre Eintragung abdeckt. 

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-marks-basics

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Designs

Was ist ein Design?

Ein Design ist definiert als „zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon“. Es ergibt sich zum Beispiel aus den Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur beziehungsweise den Werkstoffen des Erzeugnisses.

Das Design eines Produkts spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung. Es setzt neue Impulse und weckt Emotionen. Nachdem funktionale Unterschiede zwischen Produkten seltener und Lebenszyklen kürzer geworden sind, ist die Aufmachung oft das einzige für den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Unternehmen können mit einer attraktiven Form- und Farbgebung Kundinnen und Kunden emotional ansprechen und binden.

https://www.dpma.de/designs/faq/index.html

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Was ist eine Lizenzvereinbarung?

Eine Lizenzvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien (dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer), in dem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht einräumt, den Markennamen, die Marke, die patentierte Technologie oder die Fähigkeit zur Herstellung und zum Verkauf von Waren des Lizenzgebers zu verwenden. Mit anderen Worten, eine Lizenzvereinbarung gewährt dem Lizenznehmer die Möglichkeit, geistiges Eigentum des Lizenzgebers zu nutzen. Lizenzvereinbarungen werden üblicherweise vom Lizenzgeber zur Kommerzialisierung seines geistigen Eigentums verwendet.

Kurze Zusammenfassung:

Eine Lizenzvereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer, in dem der Lizenznehmer Zugang zum geistigen Eigentum des Lizenzgebers erhält.

Die Partei, die das geistige Eigentum bereitstellt, wird als Lizenzgeber bezeichnet, während die Partei, die das geistige Eigentum erhält, als Lizenznehmer bezeichnet wird.

In einer Lizenzvereinbarung zahlt der Lizenznehmer normalerweise eine Vorabgebühr in Verbindung mit einer Lizenzgebühr.

Grundlegendes zu einer Lizenzvereinbarung

In einer typischen Lizenzvereinbarung verpflichtet sich der Lizenzgeber, dem Lizenznehmer Rechte an geistigem Eigentum wie die Technologie des Lizenzgebers, den Markennamen oder das Know-how zur Produkterstellung zur Verfügung zu stellen. Im Austausch für das geistige Eigentum des Lizenzgebers spielt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber normalerweise eine Vorabgebühr und / oder eine Lizenzgebühr. Eine Lizenzgebühr ist eine laufende Gebühr, die für das Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums des Lizenzgebers gezahlt wird.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern:

  • Die Partei, die einer anderen Partei Rechte an geistigem Eigentum gewährt, wird als Lizenzgeber bezeichnet
  • Die Partei, die geistige Eigentumsrechte von einer anderen Partei erhält, wird als Lizenznehmer bezeichnet

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Designverträge 

Von erheblichem wirtschaftlichem Interesse für den Designinhaber ist die Möglichkeit Lizenzen durch Lizenzvertrag an Dritte zu vergeben (§ 31 DesignG). Hinsichtlich der eingeräumten Lizenz gilt es dabei insbesondere zwischen dem Gebiet und der Art der Lizenz (ausschließlich oder nicht ausschließlich Lizenz) zu unterscheiden.

Ausschließliche und nicht ausschließliche Lizenzen

Eine Lizenz kann ausschließlich oder nicht ausschließlich erteilt werden.

Bei einer ausschließlichen Lizenz darf im Geltungsbereich der Lizenz nur der Lizenznehmer das Design benutzten. Der Designrinhaber darf im Geltungsbereich der vergebenen Lizenz, keine weiteren Lizenzen an Dritte vergeben. Der Lizenznehmer kann jeder anderen Person, auch dem Designinhaber, die Benutzung des DEsigns verbieten.

Eine eingeschränkte Variante der ausschließlichen Lizenz stellt die sogenannten „Alleinlizenz“ dar. Danach darf der Designinhaber ebenfalls keine weiteren Lizenzen an Dritte vergeben, allerdings hat er das Recht das Design selber im Geltungsbereich der Lizenz zu nutzen.

Bei der nicht ausschließlichen Lizenz (auch einfache Lizenz genannt) darf der Lizenznehmer das Design im vereinbarten Geltungsbereich nutzen, jedoch ist es dem Designinhaber erlaubt weitere Lizenzen an Dritte zu vergeben.

Die Unterscheidung ist ferner für die Frage der Geltendmachung von Rechten erheblich. Der Lizenznehmer einer nicht ausschließlichen Lizenz darf gem. § 31 Abs. 3 DesignG ohne Zustimmung des Geschmacksmusterinhabers ein Verfahren gegen Dritte wegen Verletzung eines Geschmacksmuster nicht führen.

Beispiel: Ein auf Mobiliar und Einrichtungsgegenstände spezialisiertes Unternehmen erwirbt von einem Designunternehmen die nicht ausschließliche Lizenz bezüglich eines Stuhldesigns. Sodann stellt das Lizenznehmer-Unternehmen fest, dass ein Mitwettbewerber Stühle mit identischen Design anbietet, ohne jedoch die erforderliche Lizenz dafür zu haben. Ein Vorgehen des Lizenznehmer-Unternehmens gegen mit Mitwettbewerber ist hier jedoch nur bei Zustimmung des Geschmacksmusterinhabers möglich.

Möglich und für den Lizenznehmer empfehlenswert ist allerdings auch, sich die Lizenz im Voraus einzuholen, z.B. im Rahmen des Lizenzvertrages.

Bei einem ausschließlichen Lizenzvertrag ist die Zustimmung des Designinhabers entbehrlich, wenn der Lizenznehmer dem Designinhaber aufgefordert hat, innerhalb einer angemessenen Frist selbst ein Verletzungsverfahren anhängig zu machen.

Lizenzgebiet

Die designrrechtliche Lizenz kann für das ganze Bundesgebiet oder nur einen vereinbarten Teil davon vergeben werden. Für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gilt gleiches in Bezug auf das Gemeinschaftsgebiet. Die Lizenz kann danach z.B. auf das Gebiet eines Mitgliedstaates beschränkt werden.

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Patentübertragungsvertrag

Am (Datum) wurde in (Ort)

zwischen der Firma

Name1

– nachstehend Veräußerer genannt –

und

Name2

– nachstehend Käufer genannt –

folgender Vertrag abgeschlossen:

§ 1

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Deutsche Patentanmeldung P … mit dem Titel „…“, die am (Datum) angemeldet worden ist. Diese Anmeldung hat der Veräußerer zugunsten seiner Firma eingereicht.

(oder falls bestehendes Patent: Gegenstand des Vertrags ist das Deutsche Patent P … mit dem Titel „…“. Der Veräußerer ist Inhaber des Patents.)

§ 2

Der Veräußerer überträgt hiermit an den Käufer die in § 1 genannten Rechte zur Patenterlangung mit allen Rechten und Pflichten.

Am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages werden die o. g. Rechte ausschließliches Eigentum des Käufers.

(ggfs. Kostenausgleichspflicht: Gleichzeitig verpflichtet sich der Käufer, die gesamten, vom Veräußerer im Zusammenhang mit der Patentanmeldung und Aufrechterhaltung getragenen Kosten zu erstatten).

§ 3

Umschreibung

Der Veräußerer verpflichtet sich, im Laufe von … Wochen, seit dem Tage der Unterzeichung deses Vertrages, die Patentrechte im Deutschen Patentamt zu übertragen.

Der Veräußerer verpflichtet sich, alle für die Schutzrechte des Deutschen Patentamtes benötigten Unterlagen im Laufe von … Wochen, seit dem Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages, zu übergeben.

ggfs. § 4

Im Zeitraum seit der Unterzeichnung dieses Vertrages bis zur Eintragung des Käufers in die Patentrolle verpflichtet sich der Veräußerer zur Wahrnehmung der Patentrechte aus dem Patentgesetz für den Käufer gegenüber Dritten.

… (allg. Vereinbarungen)

Name1 (Unterschrift)

Name2 (Unterschrift)”

Dokumente mit mehr Informationen:

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